Lohnt sich eine Steuererklärung wenn Sie Quellensteuer zahlen?

Die Quellensteuer erfordert keinerlei Aufwand. Doch das kann Sie jedes Jahr tausende Franken kosten.

Die Realität
80–90%
der Wechsler sparen Geld

Manchmal tausende Franken pro Jahr. Die Frage ist nicht, ob sich der Wechsel lohnt — sondern ob er sich für Sie konkret lohnt.

Sicher wissen, bevor Sie sich entscheiden

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In 10–20% der Fälle führt der Wechsel zu höheren Steuern — genau deshalb rechnen wir zuerst nach.

Vergleich

Quellensteuer vs. Steuererklärung

FactorQuellensteuerSteuererklärung
KinderabzugNur nach TarifAbzugsfähig
ArbeitswegNicht anwendbarAbzugsfähig
WeiterbildungNicht anwendbarAbzugsfähig
KrankheitskostenNicht anwendbarAb Schwelle
Säule 3aNicht abzugsfähigVoll abzugsfähig
HypothekarzinsenNicht abzugsfähigVoll abzugsfähig
GrundlageMonatliches EinkommenJahreseinkommen
Umkehrbar?Wechsel möglichPermanent — kein Zurück
Risiko höherer SteuernKein RisikoMöglich in 10–20% der Fälle
Enormes Sparpotenzial

Wer profitiert?

Familie mit Kindern

Kinderabzüge und Kinderbetreuungskosten sind nur über die Steuererklärung voll geltend machbar. Wenn Sie Kinder haben, lohnt sich der Wechsel oft.

CHF 800–2'500 typische jährliche Ersparnis
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Pendler mit hohen Berufsauslagen

Lange Arbeitswege, ÖV-Kosten, Verpflegung und Homeoffice-Abzüge gelten bei der Quellensteuer nicht — können aber eine deutliche Rückerstattung ergeben.

CHF 600–1'200 typische jährliche Ersparnis
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Säule-3a-Einzahler

Säule-3a-Einzahlungen bis CHF 7'258 pro Jahr sind voll abzugsfähig — aber nur mit einer Steuererklärung. Sie können eine Säule 3a haben, diese aber unter der Quellensteuer nicht abziehen.

CHF 700–2'700 typische jährliche Ersparnis
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Wie viel kostet es?

NOV-Berechnung
CHF
Folgejahre werden berücksichtigt
Personalisierte Optimierungsempfehlungen
Klare Empfehlung: wechseln oder bleiben
Alle Abzüge werden identifiziert und berechnet
Erledigt in:
7 Werktage (Standard) Inbegriffen
3 Werktage (Express) + CHF 50
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Was unsere Kunden sagen

Über 170 Kunden haben uns mit 5 Sternen auf Google bewertet.

„Sie haben uns die gesamte Arbeit abgenommen. Immer erreichbar und rufen auch kurzfristig zurück. Nachdem ich meine Unterlagen eingereicht hatte, musste ich nichts mehr tun.“

A. Garten

„Sehr professionelle und kompetente Beratung. Ich bin sehr zufrieden mit dem schnellen und unkomplizierten Service. Jedem Unternehmer zu empfehlen.“

S. Schrader

„Seit Jahren zufrieden! Freundlicher Service und meine Wünsche wurden immer erfolgreich umgesetzt. Der Wechsel zu Taxright war eine der besten Entscheidungen für mein Unternehmen.“

Caterina M.

„Ich habe meine Steuern an Taxright übergeben und innerhalb weniger Tage waren sie fertig. Die Steuererklärung wurde direkt beim Steueramt eingereicht. Wirklich ein 5-Sterne-Service.“

A. Rodrigues

„Nachdem ich alle Unterlagen digital eingereicht hatte, erhielt ich einen Anruf, dass alles geklappt hat. Rund 10 Tage später kam eine E-Mail mit Rückmeldung. Ich bin absolut begeistert!“

Sandra G.

„Ich habe Taxright auf Google gefunden und kann sie nur weiterempfehlen. Unglaublich freundlicher und professioneller Service. Schnell, zuverlässig und immer erreichbar.“

S. Moas

Was ist die Quellensteuer?

Die Quellensteuer wird direkt vom Lohn abgezogen und ist eine Pauschalsteuer für Personen ohne Niederlassungsbewilligung C oder Schweizer Pass.

Sie vereinfacht den Steuerprozess und ermöglicht eine automatische Steuerabrechnung. Bei der Quellensteuer gibt es keine jährliche Steuererklärung, was viele als Vorteil sehen. Die Steuerlast wird auf Basis des monatlichen Einkommens berechnet.

Was ist die nachträgliche ordentliche Veranlagung (Steuererklärung)?

Bei der nachträglichen ordentlichen Veranlagung werden das gesamte Einkommen und Vermögen einer steuerpflichtigen Person in einer jährlichen Steuererklärung erfasst.

Mit einer Niederlassungsbewilligung C oder Schweizer Pass ist die Steuererklärung obligatorisch. Ausländische Arbeitnehmende werden ebenfalls automatisch nachträglich veranlagt, zum Beispiel wenn ihr jährliches Bruttoeinkommen CHF 120'000 übersteigt oder sie zusätzliche Einkünfte wie Dividenden haben.

Häufig gestellte Fragen zur Quellensteuer

Wer in der Schweiz quellensteuerpflichtig ist und bestimmte Einkommensgrenzen überschreitet, kann prüfen lassen, ob ein Wechsel zur ordentlichen Veranlagung sinnvoll ist.
Dies gilt auch für Personen mit Vermögen oder erheblichen Abzügen.

Der Wechsel lohnt sich besonders bei hohen Berufsauslagen, Unterhaltszahlungen oder Vermögen, die bei der Quellensteuer nicht ausreichend berücksichtigt werden (ab einem gewissen Vermögen ist der Wechsel zur Steuererklärung ohnehin obligatorisch).

Zunächst prüfen wir anhand Ihrer persönlichen finanziellen Daten, ob sich der Wechsel für Sie lohnt.
Anschliessend muss ein Antrag auf nachträgliche ordentliche Veranlagung (NOV) bei Ihrem Wohnkanton eingereicht werden. Dieser Antrag muss spätestens bis zum 31.03.XX eingereicht werden. Sie erhalten danach nach einigen Wochen/Monaten das Dokument vom Steueramt mit dem Einreichungscode.

Einmal gewechselt, bleibt diese Methode für das jeweilige Steuerjahr sowie für alle Folgejahre bestehen. Es lohnt sich daher, im Voraus eine detaillierte Analyse durchzuführen, um die beste Entscheidung zu treffen.