NOV-Formulare Finder

Finden Sie das Formular für die nachträgliche ordentliche Veranlagung (NOV) für Ihren Kanton und wechseln Sie von der Quellensteuer zur ordentlichen Veranlagung.

Wer muss eine Steuererklärung einreichen?

Für alle, die das Schweizer Bürgerrecht oder eine Niederlassungsbewilligung C besitzen, ist die Steuererklärung in der Schweiz obligatorisch. Dasselbe gilt für Personen mit einem Bruttojahreseinkommen von über CHF 120'000.

Für fast alle anderen — zum Beispiel bei einer Aufenthaltsbewilligung B — ist das Einreichen einer Steuererklärung in der Schweiz freiwillig, da die Steuern an der Quelle (Quellensteuer) erhoben werden.

Was ist eine nachträgliche ordentliche Veranlagung (NOV)?

Sie können durch die Einreichung eines Antrags auf nachträgliche ordentliche Veranlagung (NOV) zur Steuererklärung wechseln. Dies muss nur einmal bei Ihrem Wohnsitzkanton erfolgen und verpflichtet Sie, für die gesamte Dauer Ihres Aufenthalts in der Schweiz eine Steuererklärung einzureichen.

Frist: 31. März

Der Antrag auf nachträgliche ordentliche Veranlagung muss spätestens bis zum 31.03. eingereicht werden.

Von uns unterstützte Kantone

Finden Sie das NOV-Formular Ihres Kantons

Wir verlinken nur auf NOV-Formulare der Kantone, in denen unser Steuererklärungsservice verfügbar ist.

FAQ

Das ausgefüllte Formular muss immer an das Steueramt des Kantons geschickt werden, in dem Sie wohnhaft sind (nicht an die Gemeinde). Einige Kantone erlauben auch eine Online-Einreichung anstelle des Postwegs — prüfen Sie das Formular Ihres Kantons oben.

Sobald Ihr Antrag genehmigt ist, sind Sie verpflichtet, jedes Jahr eine ordentliche Steuererklärung einzureichen, solange Sie in der Schweiz wohnen. Ein Wechsel zurück zur reinen Quellenbesteuerung ist danach nicht mehr möglich.

Wenn Sie die Frist verpassen, müssen Sie bis zum folgenden Steuerjahr warten, um erneut einen Antrag zu stellen. Im laufenden Jahr werden Sie weiterhin wie gewohnt an der Quelle besteuert (Quellensteuer).

Nein. Es handelt sich um einen einmaligen Antrag an Ihren Wohnsitzkanton. Nach der Genehmigung erhalten Sie automatisch jedes Jahr eine ordentliche Steuererklärung.